Häufige Fragen beim Wohnmobil- und Wohnwagenverkauf
Der Online-Verkauf Ihres Wohnmobils, Campervans oder Caravans gestaltet sich vereinfacht dargestellt wie folgt:
- Schritt 1: Kostenfreies Verkaufsinserat erstellen und Mindestverkaufspreis festlegen
- Schritt 2: Online-Bieterverfahren mit knapp 300 teilnehmenden Fachhändlern. Anschließend Übermittlung des Höchstgebots an Sie, innerhalb von nur 24 bis maximal 48 Stunden.
- Schritt 3: Verkauf direkt online über das Portal, jedoch nur, wenn Ihr Mindestverkaufspreis erreicht wurde.
- Schritt 4: Zahlung und Übernahme durch den Käufer.
Sollte Ihr eingangs festgelegter Mindestverkaufspreis nach Ende der regulären Bietzeit nicht erreicht werden, sind Sie selbstverständlich nicht zum Verkauf verpflichtet. Bei Bedarf können Sie jedoch mit dem Höchstbieter nach Ende “online nachverhandeln” und versuchen, sich preislich noch zu einigen. Wir beraten Sie gern und unterstützen dabei, den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Scheitert die Online-Nachverhandlung mit dem Höchstbieter oder wurde kein Gebot für auf Ihr Freizeitfahrzeug abgegeben, können Sie Ihr Fahrzeug kostenlos in eine erneute Bieterrunde geben.
Für Verkäufer ist die Nutzung von caravanmarkt24 komplett kostenlos. Egal, ob Sie Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen erfolgreich verkaufen oder der Verkauf letztendlich scheitert. Kein Haken an der Sache, versprochen!
Wie finanziert sich dann caravanmarkt24? Professionelle Händler sind ständig auf der Suche nach gebrauchten Wohnmobilen und Wohnwagen, insbesondere von privat. Wir ermöglichen interessierten Händlern den exklusiven Zugang zu diesen Freizeitfahrzeugen. Dafür zahlen Händler bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Wohnmobils oder Wohnwagens eine Provision an uns.
Beim Wohnmobil verkaufen über mobile.de, autoscout24 oder ebay Kleinanzeigen (neuerdings nur noch Kleinanzeigen.de), also über die einschlägigen Verkaufsportale, müssen Sie nicht selten einen recht hohen Aufwand betreiben: Rückfragen per Telefon und E-Mail beantworten, Korrespondenzen “hin-und-her” führen, Besichtigungstermine koordinieren und durchführen, Probefahrten mitmachen und am Ende um den Preis verhandeln. Insgesamt ein doch sehr mühsames Unterfangen. Wenn Sie Zeit und Geduld haben, können Sie sicherlich diesen Weg einschlagen.
Falls Sie nach einer einfacheren und komfortableren Möglichkeit suchen, Ihr Wohnmobil zu verkaufen, nutzen Sie caravanmarkt24. Denn hier sparen Sie sich den gesamten Aufwand und verlagern alles ins Internet: Keine Besichtigungen und Schriftverkehre, keine Probefahrten und auch keine lästigen Preisverhandlungen. Alles online und bequem von zuhause.
Nutzen Sie das Prinzip des preistreibenden Bieterverfahrens (Auktion), um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. Lassen Sie professionelle Händler auf Ihr Reisemobil oder Ihren Caravan bieten und erfahren Sie am Ende des kurzen Online-Bieterverfahrens, was Ihr Fahrzeug aktuell wirklich wert ist und welcher Preis realistisch ist. Im Rahmen einer Auktion werden Sie nie unter Wert verkaufen, sondern tendenziell zum besten Preis.
Vielleicht stellen Sie einen Vergleich an, indem Sie Inserate bei mobile.de oder truckscout24.de durchsehen, um festzustellen, für welchen Preis Sie Ihr Freizeitfahrzeug realistisch verkaufen könnten. Allerdings sind gebrauchte Wohnmobile und Wohnwagen so unterschiedlich und speziell, dass schon kleine Details eine erhebliche Wirkung auf den Wert haben können.
Haben Sie wirklich Zeit und Lust auf ständige Anrufe und Anfragen, Besichtigungen mit teils dubiosen Menschen, Probefahrten ohne Aussicht auf Verkaufserfolg, Verhandeln um den letzten Euro, Aufsetzen von Verträgen usw.? Der Verkauf des eigenen Reisemobils oder Campervans an eine Privatperson kann sehr aufwändig sein und auch kostbare Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem haften Sie unter Umständen auch für spätere Schäden am verkauften Fahrzeug.
Machen Sie es besser: Verlagern Sie stattdessen den gesamten Verkaufsprozess ins Internet und nutzen Sie caravanmarkt24 für den einfachen Wohnmobilverkauf. Verkaufen Sie bequem und sicher einen professionellen Fachhändler unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung.
Bitte bedenken Sie auch, dass Sie beim Wohnmobil verkaufen privat in der Regel nicht denselben hohen Verkaufspreis erzielen können wie ein Händler, da dieser mit mindestens einem Jahr Gewährleistung verkauft sowie weitere Services rund um den Wohnmobilverkauf anbietet. Deswegen kann ein Händler oftmals einen höheren Preis als ein Privatverkäufer durchsetzen und Sie damit im Vergleich nur einen geringeren Verkaufspreis.
Auf caravanmarkt24 können Sie alle Arten von Wohnmobilen verkaufen. Vom älterem Wohnmobil für den schmalen Geldbeutel bis hin zum dreiachsigen Luxusreisemobil ist alles schon dabei gewesen. Egal ob Teilintegriert, Integriert, Alkoven oder Kastenwagen, wir hatten schon alles im Verkauf. Selbstverständlich können Sie auch Ihren Wohnwagen bzw. Caravan bei caravanmarkt24 einstellen. Auch Camper und Campervans, die als Wohnmobil zugelassen sind (z.B. VW California, MB Marco Polo usw.) können verkauft werden.
Achtung: Selbst ausgebaute Wohnmobile können bei caravanmarkt24 leider nicht verkauft werden.
Ja, grundsätzlich ist der Verkauf eines noch finanzierten bzw. geleasten Wohnmobils oder Wohnwagens problemlos möglich.
In der Regel löst der Händler die Restschuld oder einen entsprechenden Teilbetrag bei der Bank ab und zahlt Ihnen ggf. eine Differenz aus. Im Gegenzug hinterlegen Sie bei der Bank eine Vollmacht, damit nach Löschung der Restschuld die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an den Händler versendet.
Ihr Bieterverfahren läuft im Regelfall bis zu 24 Stunden ab Freischaltung durch uns (nach Prüfung Ihres Inserats), jedoch maximal 48 Stunden. Das bedeutet, dass Ihnen mit Ablauf der Bieterrunde oftmals noch am selben Tag oder nach spätestens 48 Stunden ein Kaufangebot des höchstbietenden Händlers vorliegt (sofern wenigstens ein Händler ein Gebot abgegeben hat).
Wird Ihr Mindestverkaufspreis durch dieses Höchstgebot erreicht oder übertroffen, erfolgt der sofortige Online-Verkauf, automatisch und unmittelbar nach Ende der Bietphase. Mit Zuschlagserteilung entsteht ein rechtsgültiger und verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Käufer. Der Käufer muss daraufhin Ihr Reisemobil oder Ihren Caravan innerhalb von 15 Tagen bezahlen und abholen, es sei denn, Ihr Fahrzeug ist erst später verfügbar oder Sie vereinbaren eine abweichende Übergabefrist.
Sie verkaufen Ihr gebrauchtes Freizeitfahrzeug auf der Grundlage Ihrer Angaben aus dem Verkaufsinserat unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") oder Rücknahmeverpflichtung an einen von uns geprüften und vertrauensvollen Händler. Die anschließende Bezahlung erfolgt per Banküberweisung.
Sie haften auch nicht für Mängel, die nach der Übergabe Ihres Fahrzeugs entstehen. Ein Sachmängelhaftungsausschluss ist beim Verkauf an einen Händler üblich und bedeutet, dass ein Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel am Fahrzeug einstehen muss. Bereits bestehende Mängel, die dem Käufer vor dem Kauf bzw. vor dem Bieten bekannt sind, fallen selbstverständlich nicht unter die Sachmängelhaftung oder eine sonstige Haftung.
Anders verhält es sich, wenn Sie beim Verkauf bewusst falsche Angaben machen, zum Beispiel über den Kilometerstand, die Ausstattung, den Zustand o.ä. wichtige Eigenschaften ("arglistige Täuschung"). Arglistige Täuschung liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Verkäufer einen erwähnenswerten bzw. gravierenden Mangel kennt und dies dem Käufer absichtlich verschweigt. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob Sie an einen Händler oder an eine Privatperson verkaufen.
Auf caravanmarkt24 sind nur geprüfte Fachhändler aus der Branche zugelassen, die unsere strengen Qualitätsfaktoren und Aufnahmekriterien erfüllen. Zugang zum Bieterverfahren erhalten nur Händler, die für eine reibungslose und vertrauensvolle Abwicklung nach erfolgtem Zuschlag einstehen. Unser aktuelles Händlerverzeichnis mit über 300 seriösen Händlern ausschließlich aus der Caravanbranche finden Sie hier: Zum Händlerverzeichnis.
Im Händlerverzeichnis finden sich selbstverständlich nicht nur Betriebe aus dem Bundesland NRW mit dem größten Bestand an Reisemobilen und Caravans, sondern auch aus Berlin, Bayern und allen anderen Bundesländern, also aus dem gesamten deutschen Bundesgebiet.
Wir empfehlen als Zahlungsmethode die Echtzeit-Überweisung. Eine Echtzeit-Überweisung ist eine sekundenschnelle und unwiderrufliche Überweisung mit sofortigem Geldeingang bzw. sofortiger Verbuchung auf dem Konto des Zahlungsempfängers. Nahezu alle Banken nehmen mittlerweile an dem Verfahren teil. Bitte erfragen Sie im Zweifel bei Ihrer Bank, ob die Annahme von Echtzeit-Überweisungen unterstützt wird.
Ja, wir empfehlen Ihnen, Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen vor der Übergabe stillzulegen. In Absprache mit dem Käufer können Sie Ihr Fahrzeug auch angemeldet übergeben, dann kümmert sich der Käufer um die zeitnahe Abmeldung.
Das Einstellen dauert nicht mehr als 15 Minuten.
Ihr Verkaufsinserat auf caravanmarkt24 umfasst alle grundlegenden Daten zu Ihrem Fahrzeug. Sie führen außerdem die Ausstattungen und Besonderheiten auf. Sie ergänzen Ihr Inserat um aussagekräftige Fahrzeugbilder. Selbstverständlich müssen Sie auch Angaben zum Zustand machen und alle Ihnen bekannten Mängel offenlegen. Sie sollten Ihr Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen beschreiben, ohne wichtige Informationen vorzuenthalten.
Einzustellen sind insbesondere Informationen, die für die Kaufentscheidung möglicher Käufer von Bedeutung sein können. Je mehr Informationen Sie dem Bieterkreis bereitstellen, desto höher ist Ihre Chance auf einen besseren Verkaufspreis, denn: Unzureichende Informationen lassen Fragen offen, die der Bieter ggf. mit einem entsprechenden Risikoabschlag bei seinem Gebot berücksichtigen wird.
Ein Rücktritt des Käufers ist nur aus besonderem Grund möglich, und zwar dann, wenn der Käufer bei der Übernahme Ihres Fahrzeugs “nennenswerte” Mängel feststellt, die Sie ihm vorher im Rahmen Ihres Verkaufsinserats nicht bekannt gemacht haben.
In der Regel wird ein Käufer bei neu bekannt gewordenen geringfügigen Mängeln nicht zurücktreten. Stattdessen empfiehlt sich, bei Bedarf vor Ort gemeinsam eine angemessene und faire Nachverhandlung durchzuführen und die Mängel neu einzupreisen, um sich doch noch zu einigen und einen Rücktritt zu verhindern. Scheitert auch diese Nachverhandlung vor Ort, so muss durch Sie oder den Käufer der Rücktritt erklärt werden.
Sie können nur aus besonderem Grund zurücktreten, also dann, wenn der Händler in Zahlungs- und Abholverzug kommt. Wird der von Ihnen festgelegte Mindestverkaufspreis mit Auslauf des Bieterverfahrens durch ein Gebot erreicht oder übertroffen oder kommt es im Rahmen der Online-Nachverhandlung zum Zuschlag, kommt ein rechtmäßiger Vertrag zustande, der für beide Parteien verbindlich gilt.
Ja, Sie können Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen auch später übergeben, wenn Sie damit noch unterwegs sind. Wir empfehlen jedoch eine zeitnahe Übergabe innerhalb von einigen Wochen.
Ja, der Zustand spielt keine Rolle, es werden Fahrzeuge jeglicher Art angekauft, mit diversen Mängeln wie Karosserieschäden, Wasserschäden, Motorschäden, Unfallschäden etc.
Bei caravanmarkt24 können Sie sowohl ein neues Wohnmobil als auch ein gebrauchtes Wohnmobil verkaufen.
Schauen Sie Erfahrungsberichte (Videos) von unseren Kunden, die über ihre positiven Eindrücke beim Verkauf ihres Wohnmobils über caravanmarkt24 berichten und dabei äußerst zufrieden waren.